Wer als Influencer in sozialen Medien Werbung macht, muss die Beiträge also solche kennzeichnen.
Das steht im Rundfunkstaatsvertrag und in ähnlicher Formulierung auch in anderen Gesetzen.
Aktuell gibt es immer wieder Urteile und Artikel zu der Frage, ob und wie ein Beitrag auf Facebook, Instagram oder auf anderen Plattformen als Werbung zu kennzeichnen ist. Tenor: Sie muss gekennzeichnet werden, und zwar deutlich.
Außerdem: Wie man echte von falschen Influencern unterscheiden kann (UPDATE/Ergänzung 4.9.2017).
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