Hinweise zum Thema Datenschutz für goneo easyPage 3.0 

Bei dem Produkt goneo easyPage 3.0 handelt es sich um eine Applikation (Software), die auf Servern von goneo betrieben wird und über das Internet und Word Wide Web bereitgestellt wird („Software  as a Service“). Die Server, die goneo verwendet, befinden sich in Deutschland. Für den Betrieb und die Nutzung von easyPage 3.0 gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von goneo: https://www.goneo.de/agb.html

Zur Nutzung von easyPage 3.0, also zur Herstellung und Änderung von eigenen Websites, eignet sich ein herkömmlicher Webbrowser in aktueller Version. Dafür gelten die Datenschutzhinweise, die goneo auf der Website bereithält: https://www.goneo.de/hilfe_kontakt/datenschutz.html

Zweck des Produkts ist, Websites für individuelle Bedürfnisse herzustellen. Dazu werden eine Reihe von nutzerseitig veränderbaren Vorlagen als Hilfsangebot zur Verfügung gestellt. Auch ein Arbeiten  ohne Vorlage ist möglich. Des Weiteren können bestehende Websites, die im Internet veröffentlicht sind, kopiert und anschließend bearbeitet werden. 

Das Ergebnis der vorgesehenen Nutzung von easyPage 3.0 ist die Veröffentlichung einer eigenen Website unter einem eigenen Domainnamen so als ob der seitenbearbeitende Nutzer bzw. die  seitenbearbeitende Nutzerin entsprechende Software auf ihrem eigenen Rechner installiert hätte. Das Produkt easyPage 3.0 produziert ein digitales Konstrukt, das eine Website definiert und speichert dieses Objekt („Code“) auf Anforderung des Nutzers/der Nutzerin („Veröffentlichung“) auf einem dedizierten Speicherplatz auf einem Server, den goneo bereitstellt und der sich ebenfalls in  Deutschland befindet. Der geschützte Speicherplatz ist schreibend prinzipiell nur dem Nutzer/der Nutzerin zugänglich, der/die Kunde/Kundin von goneo ist.  

Für veröffentlichte Webinhalte ist somit der Kunde bzw. die Kundin als Nutzer/Nutzerin der Webanwendung „easyPage 3.0“ verantwortlich, so wie dies auch allgemein für das Bereithalten von  kundengenerierten Websites („Webhosting“) der Fall ist. 

goneo empfiehlt zu prüfen, welche rechtlichen Vorschriften wie etwa die Pflicht ein Impressum zu veröffentlichen oder eigene Datenschutzhinweise anzubringen, für den Betrieb einer Website im  Einzelfall einschlägig sind und erfüllt werden sollten. Aufgrund der Möglichkeit, eine Website individuell und verschiedenartig auszugestalten, lässt sich dies nicht allgemein feststellen, doch im  Web existieren viele Angebote von spezialisierten Online-Anwaltskanzleien, die an dieser Stelle, teilweise auch kostenlos, weiterhelfen können. Im Zweifelsfall sollte rechtlicher Rat eingeholt werden. 

Vor dem Hintergrund von datenschutzrechtlichen Bestimmungen sei erwähnt, dass beim Abruf von Webdokumenten verschiedenster Art aus dem Internet serverseitig anonymisierte technische  Protokolle („Logfiles“) erstellt werden, worauf Kunden bzw. Kundinnen in ihren Datenschutzerklärungen möglicherweise hinweisen wollen. Der Aufbau der Protokolle, deren Zweck  sowie deren Rechtsgrundlage (Berechtigung) sowie die Frist zur routinemäßigen Löschung ist den Datenschutzhinweisen von goneo zu entnehmen. 

Es ist es möglich ist, mit goneo eine standardmäßige Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen. Ein entsprechendes Formular hält goneo als Download im geschützten Bereich für  Kunden und Kundinnen („Kundencenter“) bereit. 

Zudem weist goneo auf den Umstand hin, dass in Webseiten Funktionen externer Anbieter eingebunden werden können, die von Unternehmen im inner- sowie außereuropäischen Ausland  („Drittland“) bereitgestellt werden können. 

Dies gilt oft für Einbindungen aus dem Bereich Social Media oder externe Plattformen, die verschiedenste Funktionen bereitstellen und die charakteristisch sind für das Word Wide Web. Nicht  alle solche Funktionen gelten, je nach Herkunfts- oder Zielland, als datenschutzrechtlich bedenkenlos, so dass deren Einsatz abgewogen werden sollte.

Es handelt sich hierbei um ein sehr dynamisches Umfeld, das von Innnovationen und Marktveränderungen geprägt ist. Es obliegt dem Webseitenbetreiber zu entscheiden, inwieweit die Nutzung diversester Einbindungen verantwortbar und vertretbar ist.