DSGVO: Einige amerikanische Seiten machen sich lieber unsichtbar für EU-User

Jeder reagiert anders. Erstaunlich viele Websites aus dem nichteuropäischen Raum haben sich um die europäische Datenschutzgrundverordnung gekümmert und Policies und Erklärungen angepaßt.
Andere wiederum haben sich entschlossen, den Zugriff auf ihre Seiten für User aus Europa zunächst zu blockieren. Ghosting könnte man das auch nennen. Das Internet ist für Europäer also ein Stück kleiner geworden.
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DSGVO: Keine Panik!

Wir haben in den letzten Wochen an vielen Stellen gesehen, dass gerade bei unseren Kunden die Verunsicherung hinsichtlich der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) groß ist. Wir haben sogar Stimmen von frischgebackenen Websitebetreibern vernommen, die gesagt haben: „Dann lass ich das mal lieber mit einem eigenen Blog!“  – Und genau das sollte eigentlich nicht passieren.
Panik ist sicher fehl am Platze. Welche Möglichkeiten bleiben denn? Sollen wir wieder Flyer drucken und Serienbriefe versenden? Letztlich muss man sich immer an Gesetze und Verordnungen halten.
Bisher haben wir, was dieses Thema angeht, vor allem auf die Seiten von Juristen verwiesen. Es handelt sich ja nicht nur um eine Verordnung für Webseitenbetreiber, sondern um eine, die für alle einschlägig ist, die personenbezogenen Daten erheben und bearbeiten.

Disclaimer

Alles, was hier in diesem Beitrag steht und im zugehörigen Audiofile zu hören ist, dient der Erörterung allgemeiner Fragen, die sich aus der DSGVO ergeben können und ist an die Allgemeinheit gerichtet. Ziel ist, eine grundsätzliche Orientierung zu erleichtern, mit du dann die nächsten Schritt überlegen kannst. Wir besprechen das hier allgemein und du kannst die Sachverhalte entsprechend auf deine Situation hin überprüfen.
Dies hier ist keine und ersetzt auch keine Rechtsberatung, z.B. durch einen Juristen.
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Europäische Datenschutzgrundverordnung und Domain-Whois: Es muss sich etwas ändern

Wenn im Mai 2018 die Europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft tritt, wird dies auch Auswirkungen auf die Whois-Abfrage für registrierte Domainnamen haben. Darüber haben wir hier im Blog bereits berichtet.
Die ICANN als zuständige Organisation, die den Betrieb des weltweiten Domain Name Systems verantwortet, wollte und musste sich Gedanken machen, wie beide Prinzipien, Identifizierbarkeit einerseits und Datenschutz andererseits, miteinander harmonieren können.
Jetzt liegen drei Vorschläge auf dem Tisch, die die ICANN per Webinar erläutern will.
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Offenes Domain-Whois und Europas Datenschutzgrundverordnung – mal sehen, wer gewinnt

Ab 25.Mai 2018 greift die Europäische Datenschutzgrundverordnung in den Ländern Europas. Bisher gehört es zu den Regularien der ICANN, dass bei der Registrierung eines Domainnames unter einer generischen Top Level Domain wie .com, .net. oder .org personenbezogene Daten über den Registrar an die Registry übermittelt werden müssen.
Mittels einer Whois-Abfrage – und dies war bisher so gewollt – kann jeder Informationen wie den administrativen Kontakt (Admin-C) mit Namen, Adresse und Mailadresse abrufen. Juristen bezweifeln, dass dies weiter unverändert so gehandhabt werden kann.
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