Laut Gesetz haben Betreiber „kritischer Infrastrukturen“ in Deutschland einige Melde- und Nachweispflichten.
Bis vor kurzem war die Einstufung, welche Teile der Infrastruktur in diesem Sinne „kritisch“ sind, mehr oder weniger den Betreibern überlassen.
Das hat sich mit einer Verordnung des Bundesinnenministeriums geändert. Beispiel: Die DNS-Server, die die DENIC betreibt, fallen damit auf jeden Fall unter „kritische Infrastruktrur“.
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CERT meldet gestohlene und missbrauchte E-Mail-Adressen
Wenn Sie von uns eine Mail erhalten haben, die Ihnen mitteilt, dass Ihre E-Mail-Adresse auf einer Liste missbrauchter Adressen stand, sollten Sie sofort handeln und die Zugangsdaten für das Postfach ändern.
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