Europäische Datenschutzgrundverordnung und Domain-Whois: Es muss sich etwas ändern

Wenn im Mai 2018 die Europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft tritt, wird dies auch Auswirkungen auf die Whois-Abfrage für registrierte Domainnamen haben. Darüber haben wir hier im Blog bereits berichtet.
Die ICANN als zuständige Organisation, die den Betrieb des weltweiten Domain Name Systems verantwortet, wollte und musste sich Gedanken machen, wie beide Prinzipien, Identifizierbarkeit einerseits und Datenschutz andererseits, miteinander harmonieren können.
Jetzt liegen drei Vorschläge auf dem Tisch, die die ICANN per Webinar erläutern will.
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Offenes Domain-Whois und Europas Datenschutzgrundverordnung – mal sehen, wer gewinnt

Ab 25.Mai 2018 greift die Europäische Datenschutzgrundverordnung in den Ländern Europas. Bisher gehört es zu den Regularien der ICANN, dass bei der Registrierung eines Domainnames unter einer generischen Top Level Domain wie .com, .net. oder .org personenbezogene Daten über den Registrar an die Registry übermittelt werden müssen.
Mittels einer Whois-Abfrage – und dies war bisher so gewollt – kann jeder Informationen wie den administrativen Kontakt (Admin-C) mit Namen, Adresse und Mailadresse abrufen. Juristen bezweifeln, dass dies weiter unverändert so gehandhabt werden kann.
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Warum es wichtig ist, dass die Inhaberdaten zu einer Domain stimmen

In der neuen Episode im goneo-Podcast sprechen wir über Domains, insbesondere darüber, dass es wichtig ist, die Angaben zu einer Domainregistrierung auf einem aktuellen Stand zu halten.

Zu bestimmten Gelegenheiten werden die Angaben, die ein Domaininhaber hinterlegt hat, von den Vergabestellen überprüft. Es ist also wichtig, die E-Mailadresse, die man angegeben hat, zu überwachen.
Empfängt man die Mail einer Registry nicht oder versäumt es auf den Bestätigungslink zu klicken, kann es passieren, dass man im äußersten Fall die Domain verliert.
Die Organisation, die den Betrieb des weltweiten Domain Name Systems sicherstellt, ICANN, will es so – auch, um gegen Markenmissbrauch und kriminelle Aktivitäten wie Phishing vorgehen zu können.
Doch auch die dann notwendigen manuellen Überprüfungen nerven.
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.amazon-Domains: Der Riese macht ein wenig Druck

Peru Brasilinen Amazonas

Die ICANN bietet Markeninhabern („brands„) die Möglichkeit, eine Top-Level-Domain mit ihrem Markennamen zu nutzen. Seit fünf Jahren gibt es diese Möglichkeit.
Wie der Vice President von Amazon Brian Husemann auf CircleID schreibt, sei Amazon von Anfang an dabei gewesen und habe sich für .amazon-Domains und entsprechende Übersetzungen beworben.
Allerdings wartet Amazon immer noch und zeigt sich nun etwas ungeduldiger.
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Wie will der DomainKing zum Bitcoin-King werden?

Der amerikanische „Domainking“ Rick Schwartz hat eine Reihe von Tweets abgesetzt, die ihn von der nachdenklichen Seite präsentieren.
Schwartz ist einer der bekanntesten Händler von registrierten Domainnamen und hat einige Tausend davon im Portfolio.
Dieses Geschäft ist hochspekulativ und funktionierte in der Vergangenheit sehr gut. Doch die Zeiten haben sich geändert. Das weiß auch Schwartz.
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