Hosttest bescheinigt: goneo war im August 2017 zu 100 Prozent verfügbar

Auch für den August 2017 bescheinigt uns Hosttest, eine unabhängige Test- und Vergleichsplattform, dass die Server durchgehend verfügbar waren.

Hosttest - Webhoster Vergleich

Durchgängig erreichbar

Getestet wird die durch die Analyse von vielen Seitenaufrufen auf einen spezifische Account (Website). Die Aufrufe und Ergebnisse werden protokolliert und statistisch ausgewertet.

goneo ist unter den Top 20

Zudem gehören wir zu den Top-20-Webhostern, meint Hosttest.
Hosttest - Webhoster Vergleich

Mach uns zum Webhoster des Jahres 2017

Noch läuft bei Hosttest die Userwahl für Webhoster. Mach mit und gewinne mit.
Hier steht, wie das funktioniert.
Viel Glück beim Gewinnspiel!

Mach goneo zum Webhoster des Jahres

Die unabhängige Vergleichsseite hosttest.de sucht den Webhoster des Jahres 2017.
Alle User dieser Website sind aufgerufen, an der Wahl teilzunehmen. goneo ist für die Kategorie Webhosting nominiert.
Mach mit und gewinne mit etwas Glück einen der wertvollen Preise. Zu gewinnen gibt es:

  • einen Neato 945-0239 Staubsaugroboter, der selbst navigiert,
  • Sechszehn 25€-Amazon-Gutscheine,
  • Fünfzehn Fidget Spinner.

Die Abstimmung ist sehr einfach.

  1. Rufe diese Seite auf: https://www.hosttest.de/wahl/goneo
  2. Mit der Maus klickst du die Anzahl der Sterne an, die du für die Bewertung vergeben möchte.
    screenshot Hosttest Bewertung goneo
    So sieht die Bewertungsseite bei Hosttest aus.

    Für die Kriterien „Leistung“ und „Preis“ kannst du als Bewertung bis fünf Sterne vergeben.
  3. Auf der darunter stehenden Zehnerskala bittet Hosttest dich darum, anzugeben, wie wahrscheinlich es ist, dass du goneo einem Freund oder Bekannten weiterempfehlen würdest (10 bedeutet: „fast sicher“).

Wäre toll, wenn du bei der Wahl zum Hoster des Jahres mitmachen würdest und deine Stimme für goneo abgibst.
Jetzt mit-voten

Influencer müssen mit mehr Kontrolle rechnen

paragraphen

Wer als Influencer in sozialen Medien Werbung macht, muss die Beiträge also solche kennzeichnen.
Das steht im Rundfunkstaatsvertrag und in ähnlicher Formulierung auch in anderen Gesetzen.
Aktuell gibt es immer wieder Urteile und Artikel zu der Frage, ob und wie ein Beitrag auf Facebook, Instagram oder auf anderen Plattformen als Werbung zu kennzeichnen ist. Tenor: Sie muss gekennzeichnet werden, und zwar deutlich.
Außerdem: Wie man echte von falschen Influencern unterscheiden kann (UPDATE/Ergänzung 4.9.2017).
„Influencer müssen mit mehr Kontrolle rechnen“ weiterlesen

Sicherheitsupdate Thunderbird E-Mail Client

Wer auf seinem Desktop oder Notebook Thunderbird einsetzt, sollte überprüfen, ob die neuste Version 52.3.0 vom 16.August 2017 automatisch installiert wurde.

Falls noch eine ältere Version installiert ist, solltest du das Update manuell starten. Unter Umständen braucht man Adminrechte auf dem System.
Ansonsten ist die aktuelle Version auch hier downloadbar:
https://www.mozilla.org/de/thunderbird
Die Vorversionen sind unter bestimmten Umständen angreifbar, teilte auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie mit und versah die Warnung mit der Kennung „Risikostufe 4“. Das bedeutet „hoch“.  Maximum ist „Risikostufe 5“.