Reverse Domain Hijacking gescheitert: Der Domainking behält queen.com

Ein prominenter Fall von Reverse Domain Name Hijacking: Ein dänischer Blumenhändler versuchte mit einem Verfahren nach der UDRP die Domain queen.com zu ergattern. Die Knud Jepsen A/S aus Dänemark, die schon die Domain queen.dk nutzt, wollte queen.com unbedingt von Rick Schwartz haben. #
Den Namen Rick Schwartz hast du schon mal gehört? Kann sein, Rick Schwartz ist der Domainking auf Twitter.

Screenshot Twitter Account Rick Schartz nach Reverse Domain name hijacking
Schwartz veröffentlicht auf Twitter den Fall um das versuchte Reverse Domain name Hijacking von queen.com durch eine dänische Blumenfirma.


Was es sich mit Reverse Domain Hijacking auf sich hat, haben wir vor kurzem hier diskutiert. In Kürze: Es ist der eigentlich unberechtigte Versuch, mit mehr oder weniger haltlosen juristischen Begründungen eine Domain zu bekommen, die jemand anders bereits registriert hat.
Ein UDRP-Verfahren folgt strengen Regeln und die Entscheidung wird durch ein Panel getroffen, das den auferlegten Standards folgen soll. Ziel ist es, berechtigte Namensrechte gegenüber Domaininhabern durchzusetzen, wenn diese zum Beispiel einen Markennamen im Domainnamen verwenden.
Wie Domain-recht.de berichtet, ist dies bei queen.com nicht der Fall, weil der Begriff Queen ein allgemeiner Begriff ist und die Domain schon registriert wurde ehe irgendwer ein Recht daran geltend machte. Im aktuellen Fall kam dazu, dass man versucht hatte, Schwartz die Domain abzukaufen.


Der komplette Fall, der beim UDRP-Provider WIPO liegt, ist hier dokumentiert. Man erkannte kein legitimes Interesse seitens der Beschwerdefüherin, die Domain queeen.com haben zu müssen. Zudem hat man dem versuch auch den Stempel „Reverse Domain Name Hijacking“ aufgedrückt, was für die Reputation der Beschwerdefüherin nicht positiv ist.

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