Warum ist mein Webserver gesperrt?

Wenn Ihr Webserver gesperrt ist, hat dies meist einen der folgenden Gründe:

  • Bei einem routinemäßigen Scan Ihres Webspace wurden infizierte Dateien gefunden (Malware)
  • Wir wurden über Phishing-Inhalte auf Ihrem Webspace informiert1)
  • Es bestehen seit längerer Zeit offene Posten bzw. unbezahlte Rechnungen (siehe Mahnung und Rücklastschrift)

In jedem Fall werden Sie von uns per E-Mail über die erfolgte Sperrung und Schritte zur Entsperrung informiert. Bei einer Sperrung des Webservers ist Ihre Domain weiterhin erreichbar. Auch die E-Mail-Konten können - sofern diese nicht ebenfalls gesperrt wurden - weiterhin genutzt werden. Beim Aufruf Ihrer Domain wird bei erfolgter Sperrung lediglich eine Standardseite von goneo angezeigt.

Die Webserver werden in regelmäßigen Intervallen auf schadhafte Inhalte (Malware) gescannt. Sollten dabei entsprechende Inhalte gefunden werden, informieren wir Sie per E-Mail über die gefundenen Dateien. Eine Freischaltung des Webservers kann erst dann erfolgen, wenn die gefundenen Dateien entfernt wurden und ein erneuter Scan des Webspace keine weiteren Infektionen mehr feststellt. Um die schadhaften Dateien zu entfernen, müssen Sie eine FTP-Verbindung Webspace aufbauen. Diese steht auch bei gesperrtem Webserver weiterhin zur Verfügung. Darüber können die schadhaften Inhalte entfernt werden. Nehmen Sie nach dem Entfernen der Dateien mit dem goneo-Kundenservice Kontakt auf, um den Webspace nach einem erneuten Scan wieder zu entsperren.

Phishing-Inhalte werden in den seltensten Fällen vom Inhaber des Webspace dort platziert. Meist gelangen solche Inhalte über Sicherheitslücken in Webanwendungen oder deren Plugins auf den Webspace. Sollten wir Kenntnis von solchen Inhalten erlangen, wird der Webspace vorsorglich gesperrt, bis die Phishing-Inhalte dort entfernt wurden. Dies kann ebenfalls per FTP erfolgen. Auch hier geben Sie nach dem Entfernen der entsprechenden Inhalte dem goneo-Kundenservice eine kurze Rückmeldung um den Webspace wieder freizugeben.

Bei einer Sperrung aufgrund offener Posten muss der offene Betrag zunächst beglichen werden. Eine Freischaltung erfolgt, sobald wir den Zahlungseingang auf unserem Konto feststellen können. Weitere Informationen dazu finden Sie im Artikel Mahnung und Rücklastschrift.

1)
Wir prüfen im Falle solcher Anfragen, ob die gemeldeten Phishing-Inhalte bestehen, bevor eine Sperrung erfolgt