Mahnung und Rücklastschrift
goneo zieht Gebühren für Pakete, Domains und Zusatzleistungen mittels SEPA-Lastschriftverfahren ein. Dabei kann es in bestimmten Fällen zu einer Rücklastschrift kommen. Das bedeutet, dass die Bank den entsprechenden Geldbetrag zurückholt und dem Kontoinhaber gutschreibt. Zusätzlich erhebt die Bank für die angefallene Rücklastschrift eine entsprechende Bearbeitungsgebühr. In der Regel treten Rücklastschriften auf bei mangelnder Kontodeckung, Änderungen der IBAN und BIC (z.B. bei Fusion zweier Banken) oder wenn der/die Kontoinhaber(in) der Lastschrift widerspricht und die Rücklastschrift damit selbst in Auftrag gibt.
Um Rücklastschriften zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, dass die bei uns hinterlegte Bankverbindung sowie die Kontakt E-Mail-Adresse stets aktuell sind und das entsprechende Konto ausreichen gedeckt ist. Sollten sich Ihre Bankverbindung oder Ihre Kontakt E-Mail-Adresse geändert haben, können Sie uns die neue Bankverbindung oder Kontakt E-Mail-Adresse entweder in Ihrem goneo-Kundencenter unter Meine Kundendaten bzw. Meine Kundendaten → Bankverbindung oder mit den Formularen Bankdatenänderung und Kundendatenaktualisierung mitteilen, zu finden unter goneo-Formulare als PDF.
Im Fall einer Rücklastschrift erhalten Sie eine entsprechende E-Mail von uns, in der Ihnen der entsprechende offene Betrag mitgeteilt wird. Um eine erneute Rücklastschrift zu vermeiden, ziehen wir den entsprechenden Betrag nicht erneut ein und setzen den Lastschrifteinzug bis auf weiteres aus. Um die Lastschrift wieder einzusetzen, müssen Sie zunächst den offenen Betrag zuzüglich Bankbearbeitungsgebühren überweisen. Den entsprechenden Betrag sowie die Bankverbindung finden Sie sowohl in der E-Mail als auch in Ihrem goneo-Kundencenter auf der Startseite in der roten Infobox. Sobald der Betrag überwiesen wurde, können Sie uns entweder eine neue Bankverbindung mitteilen, von der wir zukünftig abbuchen sollen, oder erteilen uns ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat. Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie ebenfalls unter goneo-Formulare als PDF.
Falls der offene Betrag innerhalb von 7 Tagen noch nicht überwiesen wurde oder der entsprechende Betrag noch nicht auf unserem Konto eingegangen ist, werden Sie von uns erneut per E-Mail benachrichtigt.
Im Fall von offenen Forderungen können die Dienstleistungen durch goneo vorübergehend gesperrt werden. In dem Fall sind Webseiten und E-Mail-Konten entsprechend nicht verfügbar, bis der offene Betrag beglichen wurde.
Sie können uns zur schnelleren Bearbeitung einen Überweisungsbeleg per E-Mail, Post oder Fax zusenden. Dadurch können wir den Vorgang intern entsprechend als bezahlt vermerken, sodass eine automatische Sperrung der Dienstleistungen vermieden werden kann. Beachten Sie bitte, dass es bei Sendung per Post zu ca. 1 bis 2 Tagen Verzögerung bei der Bearbeitung kommen kann. Dies ist abhängig von der Dauer der Zustellung. Darauf haben wir keinen Einfluss.