Vertragsinhaber verstorben
Falls der Vertragsinhaber verstorben sein sollte und dieser noch einen laufenden Vertrag bei goneo besitzt, bestehen folgende Möglichkeiten:
Bestehenden Vertrag auflösen/kündigen
Wird keine Vertragsübernahme gewünscht, können wir den Vertrag entsprechend auflösen. Senden Sie uns dazu eine Kopie der Sterbeurkunde zu. Wir werden den Vertrag daraufhin zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen, da der Vertrag bis dahin bereits bezahlt wurde. Eine Rückerstattung der Gebühren ist leider nicht möglich. Wenn ausdrücklich gewünscht, kündigen wir den Vertrag und/oder einzelne Domains für Sie auch zu sofort.
Bestehenden Vertrag übernehmen
Soll der bestehende Vertrag fortgeführt werden, benötigen wir neben einer Kopie der Sterbeurkunde auch ein ausgefülltes Inhaberwechselformular und den Erbschein, da aus diesem hervorgeht, wer Erbberechtigt ist. Hierdurch wird verhindert, dass Fremde sich den Account und die Domains unberechtigterweise zu Eigen machen. Das Formular für den Accountinhaberwechsel finden Sie unter goneo-Formulare als PDF.
Sollten noch Rückfragen bestehen, können Sie uns natürlich jederzeit dazu kontaktieren. Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen und geben Ihnen Hilfestellung, sollte noch etwas unklar sein.