Aktuell: Ihre Fragen zu Domain-Inhaberüberprüfung gemäß NIS-2
Fragen zur Inhaberüberprüfung von Domainnamen
Umsetzung der NIS-2 Richtlinie
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Ich habe eine Mail erhalten, angeblich von goneo, die mich zur Prüfung der Domaininhaberdaten auffordert. Ist die Aufforderung echt oder Phishing?
Immer wichtig: Prüfen Sie stets, ob die E-Mail tatsächlich von goneo stammt.
goneo hat tatsächlich diese Bitte per E-Mail an alle Domaininhaber in unserer Nutzerschaft versandt.
Im Zweifel klicken Sie keinen Link an, sondern melden Sie sich bei goneo direkt in Ihrem goneo-Kundencenter an. Navigieren Sie zum Menüpunkt "Experten Einstellungen" und dort zu "Handles". Die korrekte und einzige Andresse für das goneo-Kundencenter ist https://kundencenter.goneo.de
Handle ist der Begriff für die Inhaberdaten zu einer bestimmten Domain. Wesentlich ist, dass die Angaben, die dort hinterlegt sind, stimmen.
Grundsätzlich sind dies seit Inkrafttreten der DSGVO zunächst keine öffentlich zugängliche Daten mehr. Daher zeigte ein Abruf mit einem WHOIS-Dienst keine personenbezogenen Daten mehr an. Im Grunde wird diese Linie von den Vergabestellen (Registries) so weiter verfolgt, allerdings will der Gesetzgeber nun, dass die hinterlegten Inhaberdaten genauer geprüft werden. Zudem soll besser überprüfbar werden, wem ein bestimmter Domainname zugeordnet ist und man will, dass eine verantwortliche Stelle leichter kontaktiert werden kann.
Daher wird ein größerer Teil der Inhaberdaten nun bei einer WHOIS-Abfrage gezeigt, allerdings keine personenbezogenen Daten wie der Name einer echten Person oder die Anschrift dieser Person. Name und Adresse einer Firma oder einer nichtkommerziellen Organisation können je nach Vergabestelle eventuell angezeigt werden. -
Warum muss ich meine Daten prüfen?
Die Überprüfung Ihrer Domaininhaberdaten ist gesetzlich und durch die Vergabestellen (sog. Registries) vorgeschrieben. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Kontaktinformationen korrekt sind – dies dient Ihrer Erreichbarkeit und schützt vor Missbrauch.
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Werden die Daten jetzt veröffentlicht?
Nein, Ihre Daten werden nach Prüfung nicht automatisch veröffentlicht. Welche Informationen öffentlich einsehbar sind, hängt von der jeweiligen Top Level Domain und den gültigen Datenschutzregelungen (z.B. GDPR/DSGVO) ab.
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Wo kann ich die Inhaberdaten sehen oder ändern?
Die Inhaberdaten können Sie im goneo-Kundencenter ändern. Melden Sie sich unter https://kundencenter.goneo.de mit Kundennummer und Passwort an und navigieren Sie zum Menüpunkt "Experten Funktionen" und darunter zu "Handles verwalten". Handles ist der Fachbegriff für die hinterlegten Angaben zur Domaininhaberschaft.
Zu jeder Domain gibt es Handles. Die Angaben werden nochmal in verschiedenen Angaben-Typen unterteilt, zum Beispiel in "ORG" für Organisationen (Unternehmen, Vereine, juristische Personen...) und "PERSON" für natürliche Personen.
Bei manchen Top-Level-Domains wie .com oder .net sind auch ADMIN-C Angaben nötig.
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Was ist ein Handle?
Ein Handle ist eine eindeutige Kennung, die bei der Domainregistrierung zur Identifikation eines bestimmten Kontaktdatensatzes verwendet wird. Jeder Handle steht stellvertretend für eine Person oder Organisation, deren Daten (wie Name, Adresse, E-Mail und Telefon) im Zusammenhang mit einer Domain gespeichert sind.
Handles werden bei der Registrierung automatisch erstellt und dienen dazu, die verschiedenen Rollen und Ansprechpartner einer Domain (wie Inhaber, technischer Kontakt oder administrativer Kontakt) zuverlässig zu verwalten.
Bei Änderungen Ihrer Kontaktdaten wird das entsprechende Handle aktualisiert. So bleibt stets nachvollziehbar, welche Kontaktinformationen für eine bestimmte Domain aktuell sind.Tipp:
Wenn Sie mehrere Domains besitzen, kann ein Handle auch für unterschiedliche Domains wiederverwendet werden, sofern die hinterlegten Kontaktinformationen identisch sind. Das erleichtert eine zentrale Verwaltung Ihrer Daten. -
Was bedeuten die Typen ORG und PERSON in den Inhaberdaten?
ORG steht für die Registrierung auf eine Organisation, zum Beispiel ein Unternehmen, einen Verein oder eine sonstige juristische Person. PERSON kennzeichnet die Registrierung auf eine Einzelperson (Privatperson). Bei anderen Domainendungen gibt es noch weitere Typen.
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Gilt das für alle Domains (Top Level Domains)?
Ja, die Inhaberdaten müssen in der Regel für alle Domains, unabhängig von der Endung (.de, .com, .eu usw.) geprüft und aktuell gehalten werden. Die konkreten Anforderungen können je nach Domainendung leicht variieren.
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Ich habe seit der Bestellung nie etwas an meinen Daten geändert. Muss ich trotzdem etwas tun?
Ja, auch wenn Sie nichts geändert haben, können Registrierungsstellen eine Bestätigung der Daten verlangen. Prüfen Sie daher bitte regelmäßig die Korrektheit Ihrer Angaben. Sie müssen stets korrekt sein, auch - und besonders - die E-Mail-Adresse.
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Was, wenn sich nur meine Telefonnummer seit der Bestellung geändert hat?
Bitte aktualisieren Sie die geänderten Angaben umgehend im Kundenbereich oder über Ihren Domainanbieter. So stellen Sie sicher, dass Sie erreichbar bleiben und Ihre Domain nicht gefährdet wird.
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Woher kommen die Angaben, die zur Zeit unter Handles stehen eigentlich?
Die Handles (Kontaktkennungen) werden bei der Registrierung der Domain automatisch aus den bei Ihrer Bestellung angegebenen Daten erzeugt und gespeichert.
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Ich habe eine .eu-Domain – muss ich diese Angaben auch prüfen?
Ja, auch für .eu-Domains ist eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Aktualisierung der Inhaberdaten erforderlich.
Hier gibt es sogar eine Ausnahme im Ablauf der Änderung. Wenn Sie die Angaben ändern wollen, müssen Sie ein neues Handle anlegen und speichern.
Neue Handles und Domainnamen müssen mit einem Klick auf den Button "Domain-Zuordnungen" verbunden werden. Erst dann wird die Zuordnung wirksam.
Es gibt keine Löschfunktion für alte oder ungültige Handles. Kontaktieren Sie bitte den goneo-Kundendienst, am besten aus dem Kundencenter heraus, wenn Sie alte Handles entfernen lassen wollen:https://kundencenter.goneo.de/service_mail
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Welche E-Mail-Adresse sollte ich angeben?
Nutzen Sie bitte eine E-Mail-Adresse, die zuverlässig funktioniert und jederzeit von Ihnen abgerufen werden kann. Die E-Mail-Adresse ist der wichtigste Kontaktpunkt zwischen Ihnen als Domaininhaber und goneo sowie der Vergabestelle gleichermaßen. An diese Adresse werden automatisierte E-Mails gesendet, mit denen die Vergabestelle überprüft, ob die Domain tatsächlich Ihnen gehört. Es gibt unabhängig von NIS-2 viele weitere Gelegenheiten in Zusammenhang mit Ihrer Domain, für die dieser Kommunikationsweg notwendig ist. Ein Verlust dieser E-Mail-Adresse kann fatal sein und die Funktion Ihrer Domain stören.
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Ich nutze eine externe Domain. Wo soll ich die Angaben ändern?
Wenn Ihre Domain bei einem anderen Anbieter registriert ist, müssen Sie Ihre Angaben direkt bei diesem Anbieter aktualisieren.
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Ich habe erst vor Kurzem eine Mail mit Datenüberprüfung erhalten. Jetzt nochmal?
Es kann vorkommen, dass die Vergabestelle oder ein Registrar ebenfalls zur Aktualisierung oder Bestätigung auffordert, insbesondere, wenn unabhängig von unserer aktuellen Bitte um Überprüfung wegen NIS-2 Änderungen an der Domain vorgenommen wurden.
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Was passiert, wenn ich nichts tue?
Werden Ihre Kontaktdaten nicht bestätigt oder aktualisiert, kann es zur Sperrung oder sogar zur Löschung Ihrer Domain durch die Registrierungsstelle kommen. Sorgen Sie bitte dafür, dass die Angaben alle korrekt und vollständig sind.
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Ist die Änderung mit Kosten verbunden?
In der Regel sind Korrekturen und Aktualisierungen der Inhaberdaten bei goneo (und den meisten Registraren) kostenfrei.
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Ich möchte nicht, dass meine Adresse veröffentlicht wird. Was kann ich tun?
Die Bestätigung oder Aktualisierung der Inhaberdaten für eine Domain bewirkt nicht, dass nun die Daten veröffentlicht werden. Welche Daten in welchen Ländern und zu welchem Ausmaß öffentlich angezeigt werden können oder müssen, richtet sich nach unterschiedlichen Bedingungen.
Für die deutsche Vergabestelle Denic, also für .de Domains gilt, dass für Privatleute keine persönlichen Inhaberdaten öffentlich gezeigt werden. Privatleute müssen bei ,de Domains auch keine Inhaberangaben vom Typ "ORG" eintragen, Unternehmen, Vereine und juristische Personen hingegen schon. Diese Daten oder auch nur ein Teil davon können unter Umständen bei der Vergabestelle abgerufen werden. Die Denic bietet auf ihrer Webseite Auskunft: www.denic.de
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Gibt es Unterschiede für Privatleute und für Unternehmen oder Vereine?
Ja, insbesondere bei der Angabe der Daten. Für Unternehmen oder Vereine werden häufig zusätzliche Angaben wie Firmierung oder Vereinsregister erforderlich. Die Pflicht zur Korrektheit betrifft jedoch alle Domaininhaber gleichermaßen.
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In der Tabelle mit den Handles steht als Status "OK" – muss ich dennoch etwas tun?
Wenn der Status auf "OK" steht, bedeutet dies, dass die Vergabestelle automatisiert mitgeteilt hat, dass Daten vorliegen und formal korrekt erscheinen.
Es bedeutet nicht notwenderigerweise, dass die Daten bereits auf Korrektheit überprüft worden sind, was die Vergabenstellen aber verstärkt ab 14.4.2026 regelmäßig tun müssen.
Es ist möglich, dass nach einer Änderung die Statusangabe auf "Fehler" springt. Meist schlug eine erste formelle Überprüfung seitens der Vergabestelle/Registry fehl, so dass ein Fehler an goneo zurückgemeldet wird.Überprüfen Sie also bitte die Korrektheit Ihrer Angaben und in Folge auch eventuell eingehende E-Mail-Kommunikation von goneo oder einer Vergabestelle.
Wichtig: Einmal angelegte Handles können nicht von Kunden gelöscht werden. -
Warum kann ich ein falsches Handle nicht löschen?
Es muss eine lückenlose Dokumentation über die Änderungen der Domaininhaber-Daten vorliegen. Aufgrund dieser Anforderung lassen sich Handles, auch wenn sie keiner Domain zugeordnet sind, nicht im goneo-Kundencenter löschen.
Umgekehrt stören alte Handles die Prozesse nicht. Sollten diese dennoch entfernen wollen, kontaktieren Sie bitte den goneo-Kundendienst, am besten per Textnachricht aus dem Kundencenter, Abschnitt Hilfe und Service. -
Kann ich überprüfen, ob meine Angaben für die Registrierstellen okay sind?
Ja, im goneo-Kundencenter oder auch direkt über die jeweiligen Registries (z.B. WHOIS-Abfrage) können Sie Ihre eigenen aktuell hinterlegten Daten einsehen, zumindest zum Teil.
Sollten Sie Unstimmigkeiten feststellen, nehmen Sie bitte zeitnah eine Korrektur vor.
Im goneo-Kundencenter gibt es unter "Handles verwalten" eine Übersichtstabelle mit einer Statusangabe. Wenn der Status "OK" zeigt, bedeutet dies, dass bei der zuständigen Vergabestelle Handle-Daten vorliegen und aktuell für gültig gehalten werden. Es kann aber sein, dass in einem weiteren Prüfungsprozess der Vergabestelle eine Unstimmigkeit auffällt, etwa weil die Adresse nicht mehr stimmt und eine Diskrepanz mit anderen Datenquellen festgestellt wurde. Die Vergabestelle wird dann Prozesse zur Klärung starten, weil sie auf Basis von NIS-2 dazu verpflichtet ist. -
Ich bin eine Privatperson, keine Firma. Was muss ich angeben?
Als Privatperson müssen Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre aktuelle Postanschrift, eine gültige E-Mail-Adresse und in der Regel auch eine Telefonnummer angeben.
Diese Daten sind notwendig, um Sie eindeutig als Domaininhaber identifizieren und im Bedarfsfall erreichen zu können. Bitte achten Sie auf die korrekte und vollständige Schreibweise.Für viele Domainendungen müssen Sie als Privatperson keinen Eintrag vom Typ "ORG" vornehmen.
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Ich weiß nicht, was ich unter "TYP ORG" und was unter "TYP PERSON" angeben soll?
"TYP ORG" ist auszufüllen, wenn der Inhaber der Domain eine Organisation ist, also z.B. ein Unternehmen, ein Verein oder eine andere juristische Person. Geben Sie in diesem Fall den offiziellen Namen der Organisation sowie ggf. zusätzliche Angaben wie Handelsregisternummer, Rechtsform oder Vereinsregister ein.
"TYP PERSON" ist auszufüllen, wenn eine Einzelperson (Privatperson) der Domaininhaber ist. Hier geben Sie bitte Ihren eigenen vollständigen Namen an. Es ist entscheidend, dass sich jeder Account eindeutig zuordnen lässt.
Wenn Sie eine Top Level Domain nutzen, deren Vergabestelle andere Daten erfassen möchte, werden Sie die entsprechenden Eingabefelder im goneo-Kundencenter und "Handles verwalten" vorfinden. -
Was passiert, wenn meine Domains wegen einer Prüfung gesperrt werden?
Falls Ihre Domain im Zuge der Inhabervalidierung gesperrt wird, ist sie für Besucher und E-Mail-Verkehr nicht mehr erreichbar. Im Regelfall wird die Sperrung von der Vergabestelle auch begründet und Sie haben Gelegenheit, durch zusätzliche Validierungsschritte die Funktion der Domain wieder herzustellen.
Dennoch werden zunächst alle damit verbundenen Dienste deaktiviert, bis Sie den Prüfprozess erfolgreich abschließen und die Aktualität Ihrer Daten bestätigt haben. Dies ist durchaus aufwendig und zeitraubend und sollte vermieden werden.
Bei längerer Untätigkeit kann es in Einzelfällen sogar zur Löschung der Domain kommen ohne dass Kosten für die Registrierung der Domain erstattet werden.
Daher empfehlen wir, im Falle einer Sperrung umgehend den Anweisungen und Hinweisen Ihres Domainanbieters zu folgen. Meist werden diese Hinweise von goneo per E-Mail übermittelt. Es kann aber auch Situationen geben, in denen eine Vergabestelle die Inhaber einer Domain direkt kontaktieren will. -
Muss ich sonst noch irgendwelche Unterlagen einreichen?
In der Regel genügt es, Ihre Kontaktdaten vollständig und korrekt online zu hinterlegen oder zu aktualisieren.
Nur in Ausnahmefällen – zum Beispiel bei Unklarheiten, Namensänderungen oder bei bestimmten Domainendungen – können zusätzliche Nachweise verlangt werden (z. B. ein Handelsregisterauszug bei Unternehmen, ein Identitätsnachweis bei Privatpersonen). Dies kann notwendig werden, wenn eine erste Überprüfung fehlschlägt.
In einem solchen Fall infomiert Sie goneo über die benötigten Unterlagen. -
Kann ich die Daten auch direkt bei der Vergabestelle ändern lassen?
Nein, in der Regel erfolgt die Änderung und Pflege Ihrer Domaininhaberdaten ausschließlich über den Domainanbieter (Registrar), also zum Beispiel goneo.
Die Registrierungsstellen (Vergabestellen) nehmen keine direkten Änderungen an Inhaberdaten vor.
Wenden Sie sich daher bitte immer an Ihren Provider, um die Angaben zu aktualisieren. -
Ändert sich damit mein Tarif oder meine Konditionen?
Nein, die Aktualisierung oder Überprüfung Ihrer Domaininhaberdaten hat keinen Einfluss auf Ihre Tarifstruktur oder vertraglichen Konditionen.
Auch entstehen keine zusätzlichen Kosten. Allerdings werden auch keine Registriergebühren erstattet, wenn eine Domain aufgrund fehlerhafter Daten gesperrt wird. Es besteht auch kein Anspruch seitens des Domaininhabers auf Ausgleich von Schäden durch eine Sperre aufgrund fehlerhafter Daten. -
Welche Angaben sind verpflichtend?
Verpflichtend sind grundsätzlich folgende Informationen:
- Vollständiger Name (bei Unternehmen zusätzlich der Firmen-/Organisationsname)
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, ggf. Land)
- Gültige E-Mail-Adresse
- Telefon- bzw. teilweise auch Faxnummer (je nach Registry-Vorgabe)
- Bei Organisationen gegebenenfalls weitere Daten wie Handelsregisternummer oder Rechtsform
Die konkreten verpflichtenden Angaben können je nach Domainendung (Top Level Domain) geringfügig variieren. Detaillierte Anforderungen finden Sie immer in den jeweiligen Vergaberichtlinien der Domain-Registry.
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Was ist NIS-2?
NIS-2 steht für „Network and Information Security Directive 2“ und ist die zweite, überarbeitete EU-Richtlinie zur Cybersicherheit. Sie löst die bisherige NIS-Richtlinie (NIS-1) ab und wurde am 27. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Bis Oktober 2024 müssen die EU-Mitgliedstaaten die Regelungen in nationales Recht umsetzen.
Welches Ziel wird mit NIS-2 verfolgt?
NIS-2 verfolgt das Ziel, die Cybersicherheit innerhalb der EU flächendeckend zu verbessern und einheitliche Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen sowie relevanter Unternehmen und Organisationen einzuführen. Im Kern sollen Ausfälle und Sicherheitsvorfälle, die beispielsweise durch Cyberangriffe oder technische Störungen hervorgerufen werden, besser verhindert werden. Zudem sollen betroffene Unternehmen und öffentliche Stellen bei Vorfällen schneller reagieren und die Auswirkungen minimieren können.Die wichtigsten Ziele von NIS-2 im Überblick:
- Stärkung der europäischen Cybersicherheit: Durch verbindliche Vorgaben für technische und organisatorische Maßnahmen, damit Netze und Informationssysteme besser geschützt werden.
- Ausweitung des Geltungsbereichs: Deutlich mehr Unternehmen, darunter auch Betreiber digitaler Dienste, Registrare und Hosting-Anbieter (wie goneo), werden künftig von den Regelungen erfasst.
- Verbesserte Zusammenarbeit: Es sollen Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen geschaffen und die Zusammenarbeit zwischen Behörden und betroffenen Unternehmen erleichtert werden.
- Erhöhte Transparenz und Verantwortung: Unternehmen müssen Maßnahmen dokumentieren und für die Einhaltung der Cybersicherheitsstandards einstehen.
Mit NIS-2 legt die EU einen besonderen Fokus auf den Schutz der digitalen Infrastruktur und trägt damit auch dazu bei, das Vertrauen in digitale Dienste nachhaltig zu stärken.
Vertrauen und Sicherheit sind uns wichtig
Deshalb können Sie goneo vertrauen
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Wo genau betreibt goneo seine Server und Rechenzentren?
Ihre Daten liegen bei uns in besten Händen, denn alle Server und Rechenzentren von goneo befinden sich ausschließlich in Deutschland. Dieser Standort garantiert die volle Anwendung des strengen deutschen Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO. Sie erhalten bei uns also maximale Sicherheit und Transparenz für Ihr Hosting.
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Wer steckt hinter goneo? Ist goneo ein großes Unternehmen oder ein Start-up?
goneo ist ein etablierter deutscher Hosting-Anbieter mit langjähriger Erfahrung, also kein Startup mehr, eher ein "Grown up". Gründer und Geschäftsführer ist Marc Keilwerth, deutscher Unternehmer mit Sitz in Minden, Nordrhein-Westfalen, der mit weiteren Unternehmen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (ITK), Infrastruktur sowie Rechenzentren aktiv ist.
Die Rechenzentren im Rhein-Main-Gebiet, die goneo nutzt, sind zertifiziert nach DIN EN 50600 und als TÜV Trusted Site Infrastructure.
Wir konzentrieren uns darauf, einfach zu nutzende Internetprodukte weitgehend selbst zu entwickeln. Wir arbeiten mit einem Inhouse-Team von erfahrenen Experten zusammen, um Ihnen stabile Leistung und ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis zu bieten.
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Werden meine Daten bei goneo DSGVO-konform behandelt?
Ja, DSGVO-Konformität ist bei uns garantiert. Da alle unsere Server in Deutschland betrieben werden, unterliegen Ihre Daten automatisch dem strengen deutschen Datenschutzrecht. Dies ist für uns ein zentrales Qualitäts- und Sicherheitsmerkmal.
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Wie lange gibt es goneo schon?
Goneo ist ein erfahrener Anbieter und unter dieser Domain seit dem Jahr 2006 aktiv. Diese lange Präsenz im Markt unterstreicht unsere Stabilität und die kontinuierliche Erfahrung im Betrieb von Hosting-Diensten.
Stets für Sie da: Der goneo Kundendienst
Support und Service
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Wie erreiche ich den Kundendienst?
Sie können den Kundensupport per E-Mail oder Telefon erreichen. Die Kontaktdaten sind prominent angegeben. im goneo-Kundencenter finden Sie auch ein Formular, mit dem Sie Ihre Anfrage gezielter stellen können.
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Welche Servicezeiten hat der Support? Wann kann ich anrufen?
Der telefonische Support ist von Montag bis Freitag, von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.
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Kann mir der Support auch bei Problemen mit meiner WordPress-Installation helfen?
Der Support besteht aus erfahrenen Experten und hilft primär bei technischen Problemen im Zusammenspiel zwischen Ihrer Anwendung und der goneo-Infrastruktur.
Wir bieten Hilfestellung zur Eingrenzung und Beschreibung des Problems, können aber keine Fehler im reinen User-Content (z.B. in fehlerhaften Skripten oder Plugins) lösen.
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Gibt es eine Online-Hilfe oder ein Forum, um schnelle Antworten zu finden?
Ja.
goneo bietet eine umfangreiche Online-Hilfe mit einem Glossar und einer Know-How-Sektion. Diese Ressourcen sind durchsuchbar und daher ideal, um schnell Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.
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Bekomme ich einen persönlichen Ansprechpartner oder nur ein Callcenter?
goneo arbeitet mit einem Inhouse-Team von erfahrenen Kundendienst-Mitarbeitern und Experten. Das gewährleistet, dass Ihre Anfragen direkt und kompetent bearbeitet werden.
Für ein Höchstmaß an Transparenz
Kosten und Flexibilität
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Sind alle angegebenen Preise inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer?
Alle angegebenen Preise sind inklusive Mehrwertsteuer (inkl. MwSt.). Goneo kommuniziert die Kosten transparent, sodass Sie immer den Endpreis sehen.
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Welche Zahlungsarten akzeptiert goneo (z.B. Lastschrift, Kreditkarte, PayPal)?
Die Bezahlung der goneo-Produkte ist ausschließlich per Lastschrift (SEPA) möglich.
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Wie lange ist die Mindestvertragslaufzeit für Hosting-Pakete?
Die Mindestvertragslaufzeit ist flexibel wählbar: 12 Monate für günstigere Monatspreise oder eine flexible Laufzeit von 1 Monat. Domains werden in der Regel für 12 Monate registriert.
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Gibt es eine Geld-zurück-Garantie oder eine Testphase für goneo-Produkte?
goneo gewährt natürlich das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher. Eine explizite Geld-zurück-Garantie oder eine allgemeine Testphase bieten wir nicht an.
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Fallen Einrichtungsgebühren oder versteckte Kosten an?
Einige Pakete (z.B. Managed Server) können eine einmalige Einrichtungspauschale beinhalten. Bei vielen Neukundenbestellungen mit einer 12-monatigen Laufzeit entfällt diese Pauschale jedoch. Die Kosten sind stets transparent in den Produktdetails aufgeführt.
Technologische Basis
Webhosting-Technologie
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Kann ich jederzeit auf ein größeres oder kleineres Paket wechseln (Upgrade/Downgrade)?
Upgrades sind meist unkompliziert möglich. Downgrades sind kein Regelfall. Die Möglichkeit von Downgrades hängt vom jeweiligen Produkt ab (z.B. Managed Server auf ein Webhosting-Paket) und kann aufgrund technischer und administrativer Unterschiede eine Klärung über den Kundendienst erfordern.
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Welche Technologie nutzt goneo (Linux, Windows, Apache, Nginx)?
goneo setzt auf Debian Linux als Betriebssystem für seine Hosting-Lösungen. Die Server verarbeiten PHP-Skripte und verwenden MySQL-Datenbanken mit schneller SSD-Unterstützung. Auch Python- und Perl-Skripte können verarbeitet werden.
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Bietet goneo spezielle Tools für Einsteiger an (z.B. Website-Baukasten)?
Ja. Goneo bietet den goneo easyPage Website-Builder an, mit dem Sie Ihre Seite einfach ohne Code im Browser erstellen können. Dies ist ideal für Einsteiger und für alle, die schnell ohne Webmaster-Kenntnisse eine eigene Website erstellen und betreiben wollen.