Domainumzug

Domain zu goneo umziehen

Wenn Sie bereits eine Domain besitzen und diese zu goneo umziehen möchten, benötigen Sie den entsprechenden AuthCode (bei .de Domains auch AuthInfo Code genannt). Diesen kann Ihnen der derzeitige Provider ausstellen, über den Sie die Domain aktuell registriert haben. In den meisten Fällen können Sie diesen Code direkt im Kundenportal des entsprechenden Providers beantragen. Sollte diese Möglichkeit nicht gegeben sein, können Sie den entsprechenden Provider bzw. dessen Kundenservice kontaktieren und diesen bitten, Ihnen einen entsprechenden AuthCode bzw. AuthInfo Code für die Domain zu erzeugen und mitzuteilen. Der AuthCode ist eine Art Passwort, dass zum Domainumzug benötigt wird und sicherstellt, dass Sie der rechtmäßige Inhaber der Domain sind und damit berechtigt, die Domain umzuziehen.

Sollte es im Falle einer .de Domain nicht möglich sein, über den bisherigen Provider einen AuthInfo Code anzufordern (z.B. wenn dieser auf Ihre Anfragen nicht reagiert), können wir kostenpflichtig einen AuthInfo2 Code anfordern. Dieser kann wie ein regulärer AuthInfo Code genutzt werden, um eine Domain umzuziehen. Im Unterschied zum normalen AuthInfo verfahren wird der AuthInfo2 Code jedoch direkt durch die Registrierstelle (DENIC) gesetzt und Ihnen (bzw. der als Inhaber hinterlegten Adresse) per Post als Einschreiben zugesendet. Um einen solchen Code anzufordern, bestellen Sie die Domain zunächst ohne Eingabe eines AuthInfo Codes und nutzen nach der Bestellung das Formular DENIC AuthInfo2, welches Sie unter goneo-Formulare als PDF finden. Diese Möglichkeit besteht nur bei .de Domains. Für alle anderen Domainendungen steht das AuthInfo2-Verfahren nicht zur Verfügung.

Sobald Ihnen der AuthCode vorliegt, können Sie die Domain bestellen und umziehen. Wenn Sie bereits Kunde sind und die Domain in ein vorhandenes Paket bestellen möchten, klicken Sie im goneo-Kundencenter auf Domains und dort auf Domain bestellen oder transferieren. Als Neukunde können Sie entweder direkt bei der Bestellung Ihres Pakets Ihre Domain mit bestellen und umziehen, sobald die Bestellung freigegeben wurde, oder bestellen die Domain anschließend im Kundencenter.

Hinweis! Mit dem Umzug einer Domain wird lediglich die Domain selbst umgezogen, jedoch nicht die Inhalte der Domain. E-Mail-Konten, Webseiten und DNS-Einstellungen müssen Sie manuell zu goneo umziehen bzw. neu anlegen. Sie können eine Domain zunächst auch ohne Eingabe des AuthCodes bestellen. Diese wird dann bereits in unserem System angelegt, sodass Sie bereits die E-Mail-Konten anlegen können und die DNS-Einstellungen entsprechend anpassen können. So können Sie entsprechende Ausfallzeiten durch den Domainumzug und die damit verbundene DNS-Aktualisierung so gering wie möglich gestalten.

Domain innerhalb von goneo umziehen

Falls Sie eine Domain auf ein anderes Paket oder eine andere Kundennummer umziehen möchten, verwenden Sie bitte die Domaintransferformulare, welche Sie in der goneo Hilfe im Artikel goneo-Formulare als PDF finden. Für den Umzug einer Domain auf eine andere Kundennummer verwenden Sie das Formular Domaintransfer I, für den Umzug der Domain auf ein anderes Paket unter derselben Kundennummer verwenden Sie das Formular Domaintransfer II.

Verwenden Sie bitte ausschließlich die Formulare für den Umzug einer Domain innerhalb von goneo. Der Domainumzug mittels AuthCode ist nur für den Umzug einer Domain zu einem anderen Provider vorgesehen.

Domain von goneo zu einem anderen Provider umziehen

Möchten Sie eine Domain zu einem anderen Provider umziehen, benötigen Sie den entsprechenden AuthCode bzw. AuthInfo Code. Diesen können Sie im goneo-Kundencenter unter Domains beantragen, indem Sie hinter der jeweiligen Domain auf Domain kündigen klicken und im nächsten Schritt Domain zum Umzug freigeben auswählen. Innerhalb weniger Minuten wird dieser Code erzeugt und in der Domainübersicht hinter der Domain angezeigt. Alternativ können Sie den AuthCode auch per E-Mail an vertrag@goneo.de anfordern.

Beachten Sie bitte, dass bei gTLDs (z.B. .com/.net/.org/…) eine 60-tägige Sperrfrist einsetzt, nachdem eine Domain umgezogen wurde oder die in den Handles hinterlegten Daten geändert wurden. Innerhalb der Sperrfrist kann eine Domain nicht erneut umgezogen werden oder Änderungen an den Inhaberdaten vorgenommen werden. Die Sperrfrist kann von uns leider nicht aufgehoben werden, da diese durch die internationale Vergabestelle ICANN vorgeschrieben ist.

Besonderheiten beim Umzug von gTLDs (.com/.net/.org/...)

Beim Umzug bzw. Providerwechsel von sogenannten globalen Top-Level-Domains (gTLD) gelten einige Besonderheiten.

Wurde eine Domain umgezogen oder Änderungen an den Inhaberdaten (Handles) vorgenommen, setzt eine 60-tägige Sperrfrist ein. Diese kann weder durch die Registrierstellen noch durch Provider wie goneo umgangen werden. Soll eine Domain erneut umgezogen werden oder die Inhaberdaten geändert, muss die Sperrfrist von 60 Tagen zunächst abgewartet werden, ehe die Änderung oder der Umzug durchgeführt werden kann. Die Sperrfrist gilt immer ab der letzten Änderung.

Damit eine Domain umgezogen werden kann muss neben dem Authcode, der bei der Registrierstelle hinterlegt sein muss, die Transfersperre (Transfer Lock) aufgehoben werden. Ob die Transfersperre aktiv ist, kann über eine Whois-Abfrage ermittelt werden. Ist diese aktiv, wird der Domain Status mit „clientTransferProhibited“ angegeben. Möchten Sie eine Domain umziehen, bei der die Transfersperre noch aktiv ist, bitten Sie den bisherigen Provider, die Sperre für Sie aufzuheben.

Wurde der Domainumzug angestoßen, erhalten Sie auf der bisher in den Handles hinterlegten E-Mail-Adresse eine E-Mail, mit der Sie den Domainumzug bestätigen müssen. Die gleiche E-Mail erhalten Sie auch auf der neuen E-Mail-Adresse. Werden eine oder beide E-Mails nicht rechtzeitig bestätigt, wird der Domainumzug abgebrochen. Falls Sie auf die bisherige Inhaber E-Mail-Adresse keinen Zugriff mehr haben, bitten Sie den bisherigen Provider um Aktualisierung der Inhaberdaten und Hinterlegung einer neuen E-Mail-Adresse, auf die Sie aktuell Zugriff haben. Beachten Sie bitte, dass auch in dem Fall die 60-tägige Sperrfrist einsetzt.