In einigen Fällen fordern wir von Ihnen eine Kaution an, um die Bestellung freizuschalten. Eine Kaution fordern wir in folgenden Fällen an:
Wenn einer der genannten Punkte zutrifft, fordern wir eine Kaution als Sicherheitsleistung an. Sollten Sie Ihren Vertrag bei uns kündigen, erstatten wir Ihnen die Kaution zurück, sofern keine offenen Forderungen mehr bestehen. Sollten zum Vertragsende noch offene Posten bestehen (z.B. aufgrund einer Rücklastschrift), wird die Kaution entsprechend mit den offenen Forderungen verrechnet. Die Kaution wird nicht verzinst.
Im Falle einer negativen Bonitätsauskunft müssen wir zunächst davon ausgehen, dass es unter Umständen zu einem Zahlungsausfall kommen kann. Da uns bereits durch die Registrierung einer Domain, aber auch durch das Bereitstellen der Server entsprechende Kosten entsehen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, gegen Hinterlegung einer Kaution unsere Dienste in Anspruch nehmen zu können. Eine negative Bonitätsauskunft muss nicht bedeuten, dass tatsächlich Zahlungsschwierigkeiten vorliegen. Oftmals kann eine negative Bonitätsauskunft auch durch Inkasso-, Gerichts- oder Mahnverfahren in der Vergangenheit entstehen, selbst wenn der eigentliche Grund für die negative Auskunft bereits erledigt bzw. behoben ist. Auf die Ergebnisse der Bonitätsauskunft haben wir keinen Einfluss. Sollten Sie Fragen zur Bonitätsauskunft haben, können Sie entsprechend mit der Creditreform Boniversum GmbH Kontakt aufnehmen, über die wir die Bonitätsauskunft anfordern.
Im Falle der Unternehmensform UG (haftungsbeschränkt) müssen wir eine Kaution anfordern, da wir im Falle eines Zahlungsausfalls bzw. offenen Forderungen rechtlich nicht gegen diese Unternehmensform vorgehen können.