Bei gTLDs (z.B. .com/.net/.org/…) werden gemäß den Vorgaben der ICANN E-Mails von den Registrierstellen an die Inhaber einer Domain versendet, mit denen die Inhaberschaft einer Domain bestätigt werden muss. Diese muss innerhalb von 15 Tagen durch Aufrufen des Links in der E-Mail bestätigt werden. Erfolgt keine Bestätigung, wird Ihre Domain seitens der Registrierstelle zunächst abgeschaltet.
Wurde Ihre Domain durch die Registrierstelle abgeschaltet, können Sie bis zur Bestätigung der Inhaberschaft keine E-Mails auf der betroffenen Domain empfangen und beim Aufruf der Domain im Webbrowser wird lediglich ein Hinweis auf die ausstehende Inhaberverifizierung angezeigt.
Die E-Mails zur Inhaberverifizierung erhalten Sie im Normalfall bei der Registrierung einer Domain, sowie nach Änderung der Inhaberdaten (Handles).
Falls Sie in den Kontakt-Handles Ihrer Domain eine E-Mail-Adresse angegeben haben, auf die Sie keinen Zugriff (mehr) haben oder die E-Mails zur Inhaberverifizierung nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den goneo-Kundenservice.
Für die Domainendungen .de und .eu muss keine Inhaberverifizierung durchgeführt werden. Diese sind von der Vorgabe der ICANN ausgenommen.